auf Grundlage der aktuellen Impfempfehlung der SVK - Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin
Grundimmunisierung:
weiter Impfungen in den ersten Lebensjahren alle 12 Monate.
Konsequent geimpfte Katzen über 4 Jahre und bei sinkendem Infektionsrisiko, kann der Impfintervall der Leukoseimpfung vergössert werden (max. 2-3 Jahre).
Einzelkatzen, konsequent geimpfte, über 4 Jahre alt, im Haus lebend, kann der Impfintervall der Katzenschnupfen- Katzenseucheimpfung auf 3 Jahre verlängert werden.
Auslöser sind das feline Herpesvirus und das feline Calicivirus. Die Viren befallen die Schleimhäute, es kommt zu Schnupfen, Bindehautentzündung der Augen, Zahnfleischentzündung und Veränderungen der Zunge. Angesteckt werden mehrheitlich junge Katzen und Katzen in grösseren Gruppen. Überträger können auch vermeintlich gesunde Katzen sein, welche das Virus in sich tragen.
Auslöser der Katzenseuche ist das feline Parvovirus. Das Virus ist extrem wiederstandsfähig, kann jahrelang in der Umwelt überleben und mit Gegenständen, Kleidern etc. in die Wohnung getragen werden. Parvovirus löst starkes Erbrechen und Durchfall aus. Eine Erkrankung kann sehr schnell, innerhalb weniger Stunden tödlich verlaufen.
Auslöser ist das feline Leukämievirus. Das Virus wird duch Speichel, also auch durch das gemeinsame benutzen von Futternäpfen, aber auch durch Bissverletzungen übertragen. Ein Katzenwelpe kann sich durch die Mutter und man vermutet auch durch den Vater infizieren. Infizierte Katzen erscheinen meist gesund und können das Virus lange Zeit im Knochenmark tragen, ohne es auszuscheiden oder zu erkranken. Durch eine Schwächung des Immunsystems kann das Virus bei diesen Katzen wieder reaktiviert werden. Die Symptome können sehr unterschiedelich sein und reichen von Blutarmut (Anämie), Tumoren im Immunsystem (Lymphosarkome) bis hin zu Nierenerkrankungen (Glomerulonephitis), oder Augenentzündungen (Iridocyclitis) oder Zahnfleischentzündungen und allgemeiner Immunsuppression. Die Erkrankung ist nicht heilbar und die Katzen, welche Träger sind, müssen in der Wohnung gehalten werden!