auf Grundlage der aktuellen Impfempfehlung der SVK - Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin
Grundimmunisierung:
Wiederholungsimpfungen alle 12 Monate.
Die Leptospiroseimpfung hat eine 12 monatige Wirkung und sollte daher jährlich wiederholt werden!
Auslöser sind Leptospiren, das sind Bakterien, welche von wildlebenden Nagetieren mit dem Urin ausgeschieden werden. Die Leptospiren überleben lange in der Umwelt, vor allem in Pfützen und warmem Wasser. Hunde können sich über dieses Wasser oder auch über Mäuse direkt infizieren. Erkrankte Hunde zeigen meist Fieber, Mattigkeit, Erbrechen und Bauchschmerzen. Das Bakterium kann zu einer Nierenentzündung führen, welche sich bis zu einem Nierenversagen zuspitzen und tödlich enden kann. Auch andere Organe, wie die Leber, können in Mitleidenschaft gezogen werden. Leptospirose ist eine Zoonose, die Bakterien können daher auf den Menschen übertragen werden.
Die Impfung gegen den Zwingerhustenkomplex hat eine 12 monatige Wirkung und sollte jährlich wiederholt werden!
Es gibt zwei Verabreichungsformen der Zwingerhustenimpfung, eine intranasale und eine per Injektion unter die Haut. Je nach Lebensumstand wird eine Empfehlung zu der einen oder anderen Impfung gegeben. Manche Hundehorte und Ferienheime verlangen eine intranasale Impfung.
Auslöser für den Zwingerhusten sind verschiedene Bakterien und Viren, daher fasst man die Erkrankung als Komplex zusammen. Der Übertragungsweg ist eine Tröpfcheninfektion, ähnlich unserem Schnupfen. Zwingerhusten verläuft meist mild, mit Husten und Fieber. Es kann jedoch auch zu schweren Verläufen mit Lungenzündung und Atemnot kommen.
Bei der Grundimmunisierung empfehlen wir bei der 3. Impfung auch die intranasale Impfung durchzuführen, da diese gegenüber der Injektion ein anderes Keimspecktrum abdeckt.
Die Impfung gegen Staupe bietet nach einer guten Grundimmunisierung einen mehrjährigen Schutz und sollte alle 3 Jahre wiederholt werden.
Auslöser der Staupe ist ein Virus, welcher durch Hund zu Hund Kontakt übertragen wird. Wildtiere wie Fuchs, Marder, Bären und auch Robben, können Staupeviren in sich tragen und auf Hunde übertragen.
Hohes Fieber, Augen- und Nasenausfluss stehen am Anfang der Erkrankung. Später können sich Magen-Darmsymptome wie Durchfall und Erbrechen, oder respiratorische Symptome, wie Husten und eine Lungenentzündung einstellen. In besonders schlimmen Fällen greift der Virus auf das Nervensystem über und es kommt zu Gehirn- und Nervenentzündungen mit Krämpfen, Lähmungen und Bewusstseinsstörungen. Bis zu 50% der erkrankten Hunde können an Staupe sterben, überlebende Hunde leiden meist ein Leben lang an bleibenden Schäden und Einschränkungen.
Die Impfung gegen HCC bietet nach einer guten Grundimmunisierung einen mehrjährigen Impfschutz und sollte alle 3 Jahre wiederholt werden.
Auslöser der ansteckende Leberentszündung ist ein Virus und wird von Hund zu Hund übertragen. Erkrankte Hunde zeigen unterschiedlichste Symptome. Es kommt zu hohem Fieber und Appetitlosigkeit. Viele Hunde, vor allem Welpen sterben in der akuten Krankheitsphase. Es kommt zu Leberschwellungen und damit verbundenen starken Bauchschmerzen, zu Schädigung der Leber und schliesslich zu Gelbsucht und zum Leberversagen. Selten greift der Virus auch auf das Gehirn über, oder die Hunde erleiden eine Trübung der Hornhaut und erblinden.
Die Impfung gegen die Parvovirose bietet nach einer guten Grundimmunisierung einen mehrjährigen Impfschutz und sollte alle 3 Jahre wiederholt werden.
Auslöser für die Parvovirose ist ein Virus. Der Parvovirus ist in der Umwelt sehr wiederstandsfähig und kann über Jahre infektiös bleiben. Der Hund infiziert sich über die Umwelt, Gegenständen und selten über Hund zu Hund Kontakt mit dem Virus. Hunde und Katzen tragen das gleiche Virus und können sich auch gegenseitig anstecken.
Der Virus befällt die Darmzellen und das Knochenmark. Es kommt zu starken Magen-Darm-Symptomen, Durchfälle und Erbrechen, und zur Störung der Blutbildung. Unbehandelt führt die Infektion rasch zum Tod.
Die Impfung gegen die Tollwut ist in der Schweiz nicht obligatorisch. Wird der Hund oder die Katze jedoch auf Reisen auserhalb der Schweiz mitgenommen, ist eine Tollwutimpfung spätestens bei der Wiedereinreise obligatorisch.
Die Impfung kann erst ab der 12. Lebenswoche verabreicht werden und der Hund kann frühestens 21 Tage nach der ersten Impfung oder einer "Neuimpfung" die Schweiz verlassen. Die Impfung hat eine "Gültigkeit" von 3 Jahren. Tollwutimpfungen bei Hunden jünger als 12 Wochen, müssen nach 1 Jahr aufgefrischt werden.
Findet die Auffrischungsimpfung innerhalb der (1 -)3 Jahre "Gültigkeit" statt, entfällt eine Wartefrist.
Wir impfen Tollwut nicht zusammen mit den anderen jährlichen/3- jährlichen Impfungen, da es hin und wieder zu Nebenwirkungen gekommen ist.
Für das Dokumentieren der Impfung, vor allem für Reisen ist ein Heimtierausweis und eine Chipidentifikation des Tieres notwendig.
Auslöser der Tollwut ist das Tollwutvirus. Die Bisse von infizierten Tieren übertragen mit dem Speichel das Virus. Die Tiere zeigen Wesensveränderungen und neurologische Auffälligkeiten. Beisst ein Hund ein anderes Tier verendet dieses innerhalb von 2 Wochen. Beisst ein infiziertes Tier einen Menschen muss dieser sofort in ärztliche Behandlung.
Die Schweiz gilt als tollwutfrei!